Die Corona-Pandemie hält die Wirtschaft nunmehr seit über einem Jahr in Atem. Gleichzeitig ist die Bundesregierung darum bemüht, Unternehmen aus den verschiedensten Sektoren finanziell zu unterstützen. Bereits 2020 wurden die Überbrückungshilfen I und II zur Verfügung gestellt, um Unternehmer zu entlasten. Im Februar 2021 kam die Überbrückungshilfe III hinzu. Diese bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich vom Staat Fixkosten erstatten zu lassen und einen Eigenkapitalzuschuss zu erhalten. Zusätzlich beinhaltet die Überbrückungshilfe III einen Zuschuss zur Digitalisierung.
Wir zeigen Dir, wie Du Zuschüsse zur Digitalisierung beantragen und auf was Du diese anwenden kannst.
Wer kann den Zuschuss zur Digitalisierung beantragen?
Den Zuschuss zur Digitalisierung können alle Unternehmen in Anspruch nehmen, die auch einen Anspruch auf die Überbrückungshilfe III haben. Darunter fallen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro im Jahre 2020 sowie kirchliche Unternehmen und Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden. Die 750 Millionen Umsatzhöchstgrenze entfällt für Unternehmen, die besonders vom Lockdown betroffen waren. Darunter zählt insbesondere die Gastronomie. Voraussetzungen für die Beantragung der Überbrückungshilfe III sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in den Monaten, für die der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Weiterhin kann mit der Überbrückungshilfe III auch ein Eigenkapitalzuschuss beantragt werden. Mehr Informationen zu der Überbrückungshilfe III findest Du hier:
So beantragst Du Zuschüsse zur Digitalisierung
Das Wichtigste vorab: Zuschüsse zur Digitalisierung sind nicht das Gleiche wie die Überbrückungshilfe III. Jedoch haben alle Unternehmen, die einen Anspruch auf die Überbrückungshilfe III haben, auch einen Anspruch auf den Zuschuss zur Digitalisierung. Der Antrag für den Zuschuss zur Digitalisierung wird mit dem Antrag auf Überbrückungshilfe III gemeinsam gestellt.
Die Gesamtsumme, die Du als Unternehmer als Zuschuss zur Digitalisierung erstattet bekommst, liegt bei 20.000 €. Förderfähig sind hierbei Kosten, die im Zeitraum von März 2020 bis Juni 2021 entstanden sind. Um den Zuschuss zur Digitalisierung zu erhalten, bist Du in der Nachweispflicht, dass Dir Kosten entstanden sind. Hierzu benötigt es eine Schlussrechnung oder Zwischenrechnungen. Der Zeitpunkt der Anschaffung ist immens wichtig, denn Kosten, die nach Juni 2021 entstehen, sind nicht durch den Zuschuss zur Digitalisierung im Rahmen der Überbrückungshilfe III abdeckt.
Diese Kosten kannst Du Dir über die Zuschüsse zur Digitalisierung erstatten lassen
Wenn vom Zuschuss zur Digitalisierung gesprochen wird, ist es nicht ungewöhnlich, dass bei Dir ein Fragezeichen zurückbleibt und Dir nicht vollkommen klar ist, was damit gemeint ist. Fest steht, dass damit elektronische Geräte gemeint sind, die Deinem Geschäft dabei helfen, Deine Arbeitsabläufe zu vereinfachen und zu digitalisieren. Der Zuschuss zur Digitalisierung ist dafür gedacht, Dein Geschäft zukunftsorientiert und fortschrittlich aufzustellen und weiterzuentwickeln. Sollte es zu einer Prüfung kommen, musst Du nachweisen, dass die Anschaffungen einen konkreten Nutzen für Dein Geschäft haben. Folgende Investitionen fallen unter die Förderrichtlinien:
- Website- & Online-Shops: Wenn Du im Zeitraum von März 2020 bis Juni 2021 einen Website- oder Online-Shop hast aufsetzen und programmieren lassen, so kannst Du diesen Kostenpunkt bei der Beantragung des Zuschusses zur Digitalisierung geltend machen.
- Software für CRM, Personalplanung und Personalwesen, Faktura, etc.: Die Anschaffung von Software, die Dir dabei hilft, Dein Geschäft zu digitalisieren und Deine Arbeitsprozesse zu organisieren, kannst Du ebenfalls geltend machen. Wenn Du bereits das Online-Bestellsystem von getpacked® nutzt und hiermit mehr als die üblichen 10 kostenfreien Bestellungen pro Monat abwickelst, so kannst Du diese Kosten ebenfalls angeben.
- Hardware: Hierunter fallen Laptops, Computer, Smartphones, Kassengeräte und weitere Komponenten, die Du für Dein Geschäft im Zeitraum von März 2020 bis Juni 2021 angeschafft hast, um Deine Arbeitsprozesse zu vereinfachen und organisieren.
- Beratungsleistungen und Umsetzung durch eine Online-Marketing-Agentur: Während der Corona-Pandemie ist Online-Werbung zu einer der meist gefragtesten Dienstleistungen geworden, da Deine Kunden bekanntermaßen über lange Zeiträume viel Zeit zu Hause verbracht haben. Insofern Du Beratungsleistungen von einer Online-Marketing-Agentur in Anspruch genommen hast oder diese gar mit der Umsetzung von Marketing-Kampagnen beauftragt hast, so kannst Du diese Kosten ebenfalls mit dem Zuschuss zur Digitalisierung ausgleichen.
Besorge Dir Hilfe für Deinen Antrag für den Zuschuss zur Digitalisierung
Um sicherzugehen, welche Kosten Du bei Deinem Antrag für den Zuschuss zur Digitalisierung angeben kannst und wie Du den Antrag einreichst und ausfüllst, solltest Du einen prüfenden Dritten zurate ziehen. Als prüfende Dritte werden Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, Rechtsanwalt*innen und vereidigte Buchprüfer*innen bezeichnet. Die Kosten für die Zuhilfenahme eines prüfenden Dritten werden bezuschusst.
Kosten sparen mit dem Online-Bestellsystem von getpacked®
Insofern Du keinen eigenen Online- oder Webshop nutzt, so kannst Du Dich bequem und unkompliziert auf getpacked® registrieren. Folgend kannst Du Dein Sortiment direkt in Dein persönliches Online-Bestellsystem integrieren und Deine Arbeitsabläufe digitalisieren. getpacked® bietet Dir die Option, Dein Bestell-, Abhol- und Lieferprozesse zukunftsorientiert und effizient im digitalen Raum aufzubauen. Die Kosten, die ansonsten für die Programmierung und Erstellung eines Online- oder Webshop angefallen wären, kannst Du nun für Software, Hardware oder in die Zuhilfenahme einer Online-Marketing-Agentur investieren, um so die Bekanntheit Deines Geschäftes zu steigern.